Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MeisterWerk – Filippo & Werner Nicosia GbR
Müglitztalstraße 43 – Halle G, 01809 Dohna
Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der MeisterWerk – Filippo & Werner Nicosia GbR (nachfolgend „Werkstatt“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Auftrag erteilt (z. B. schriftlich, mündlich oder per E-Mail) und die Werkstatt diesen annimmt, etwa durch Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung.
3. Leistungen und Termine
Die Werkstatt erbringt Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und Booten nach den Regeln des Handwerks und nach bestem Wissen und Gewissen.
Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise. Ist kein konkreter Preis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen und Ersatzteilpreisen der Werkstatt.
Zahlungen sind sofort nach Abnahme und Rechnungserhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
5. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Sollten während der Durchführung zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, wird der Kunde vorab informiert. Überschreitungen von bis zu 15 % gelten als genehmigt, wenn keine gegenteilige Weisung erfolgt.
6. Abnahme und Gefahrübergang
Nach Abschluss der Arbeiten wird das Fahrzeug oder Boot dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt. Mit der Abnahme oder bei Abholung geht die Gefahr auf den Kunden über.
7. Gewährleistung und Haftung
Für Mängel an den erbrachten Leistungen haftet die Werkstatt nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB), jedoch nur, wenn der Kunde den Mangel unverzüglich anzeigt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, es sei denn, gesetzlich ist eine längere Frist vorgesehen.
Die Haftung der Werkstatt ist auf Schäden beschränkt, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für vom Kunden eingebrachte Ersatzteile zur Verwendung in Reparatur-, Instandsetzung- oder Umbauarbeiten, übernimmt die Werkstatt keine HAftung für deren Funktionstüchtigkeit, Eignung oder Kompatibilität mit dem jeweiligen Fahrzeug oder Boot. Ebenso ist jegliche Haftung für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Verwendung solcher vom Kunden bereitgestellten Teile entstehen, ausgeschlossen - es sei denn, die Werkstatt hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Ein etwaiger Mehraufwand, der durch die Verwendung beigestellter Ersatzteile entsteht, wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Aufbewahrung und Standgebühren
Fahrzeuge oder Boote, die nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung abgeholt werden, können mit einer Standgebühr von 10 €/Tag belegt werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt. Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, den Ausbau und die Rücknahme dieser Teile zu verlangen.
10. Datenschutz
Die Werkstatt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern gesetzlich zulässig – Dresden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
